Am 09.06.2024 wird gewählt.
Am 9. Juni 2024 haben Sie gleich 3 Mal die Wahl - denn neben den Kommunalwahlen, bei denen die Mitglieder des Kreistages und des Gemeinderates gewählt werden, steht die Wahl zum Europäischen Parlament an diesem Sonntag auf dem Programm. Wir möchten Sie auf diesen Seiten zu allen Fragen rund um diese Wahlen, insbesondere natürlich zur Wahl des Eisinger Gemeinderates informieren.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.
Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmen- gleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).
Europawahl
Das Portal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg gibt Antworten auf alle Fragen rund um die Wahlen zum Europäischen Parlament.
Kreistagswahlen
Bei der Kreistagswahl sind im Landkreis insgesamt 54 Kreisräte auf fünf Jahre zu wählen.
Gemeinderatswahlen
Bei der Wahl des Gemeinderats sind 14 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen (komm.one) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde(@)eisingen-enzkreis.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Herr Lamprecht,Telefonnummer: 07232-3811-20 und Frau Nell, Telefonnummer: 07232-3811-21 alternativ per Mail an hauptamt(@)eisingen-enzkreis.de“